Die Schnittstelle zur Validierung von Normengraphen und Klassifizierung digitaler Verwaltungsverfahren nach regulatorischen Vorgaben (Norm-Groundbase).
Das Konzept des Normgates (integriert mit dem Norm-Groundbase Framework) dient als striktes regulatorisches Kontrolltor vor nachgelagerten Systemen und KI-Agenten. Statt rechtliche Prüfungen rein operativ im Nachhinein zu regeln, analysiert und bewertet Normgate die syntaktische und semantische Plausibilität vorgeschlagener Normengraphen und stuft Verwaltungsverfahren strukturell ein.
Verwaltungsverfahren werden anhand ihrer rechtlichen Schwere, Umkehrbarkeit und Nähe zu Grundrechten in vordefinierte Klassen eingeteilt:
Deterministische, risikoarme und vollständig umkehrbare Prozesse. Vollautomatische Entscheidungen sind zulässig, sofern eine Korrektur, Aussetzung und Wiederherstellung im Fehlerfall garantiert ist. Lückenlose Audit-Trails sind Pflicht.
Das System darf Fakten aufbereiten, Beweise prüfen, Risiken flaggen und Empfehlungen entwerfen. Die abschließende Entscheidung oder Änderung muss durch einen menschlichen Operator (Zwei-Augen-Prinzip) bestätigt werden.
Das System darf Akten strukturieren, anwendbare Normen aufzeigen und Begründungpfunde dokumentieren. Die materielle Entscheidung liegt zwingend beim Menschen, da Ermessensspielräume, Proportionalität und Fall-Gerechtigkeit erforderlich sind.
Keine Vorschläge, kein Scoring, keine automatische Priorisierung oder rechtliche Konsequenzen. Das System unterstützt ausschließlich bei der Dokumentation und Aktenverwaltung. Das Verfahren ist zu schwerwiegend oder unumkehrbar.
Ein valider Normengraph ist eine notwendige, aber keine hinreichende Bedingung für den gesetzeskonformen Betrieb. Normgate fordert die Koppelung an dedizierte operative Sicherheitsmodule:
Hinweis: Dieses Konzept wird als Teil der Norm-Groundbase (SPARK Workflow) entwickelt und lizenziert unter der EUPL-1.2.